Online-Weiterbildung Sektoraler Heilpraktiker für Podologie
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In diesem Kurs erhältst du als Podologe mit staatlicher Ausbildung zusätzliche Kenntnisse vermittelt, um eine sektorale Heilerlaubnis nach den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes beantragen zu können. Mit dieser Erlaubnis dürfen Podologen rechtssicher Patienten selbstständig und ohne ärztliche Verordnung untersuchen, diagnostizieren und behandeln. Es werden insbesondere medizinische und rechtliche Inhalte vermittelt, die nicht Teil der podologischen Ausbildung sind. Sektorale Heilpraktiker dürfen nur therapeutische Maßnahmen aus ihrem jeweiligen Heilgebiet anwenden. Alle auf den ganzen Körper oder auf anderen Ebenen (geistig oder seelisch) wirkende Therapiemaßnahmen sind den „großen“ Heilpraktikern vorbehalten, beispielsweise Homöopathie oder Akupunktur.
Mehr Informationen unter www.corpus-et-anima.de.
Kontakt
Akademie CORPUS et ANIMA · Tel. 0351 6413010 · E-Mail akademie@corpus-et-anima.de